Platzordnung für Campingplätze, erstellt von der Fédération nationale de l’hôtellerie de plein air (französischer Bundesverband der Campingwirtschaft).
Camping Ushuaïa Villages Le Viaduc*** — Arlebosc Geöffnet vom 15/04/2026 bis 13/09/2026 SARL Camping Le Viaduc Ardèche — 1595, route du Banchet, 07410 Arlebosc RCS Aubenas 824 235 733 — Stammkapital: 150.000 € — Mit 3 Sternen klassifiziert am 3. Oktober 2023
Diese Platzordnung wurde unter der Schirmherrschaft des Ministère du Tourisme (französisches Tourismusministerium) in Partnerschaft mit der Direction de la Concurrence et la Répression des Fraudes (französische Verbraucherschutzbehörde), der FFCC als Vertreterin der Nutzer und der FNHPA als Vertreterin der Branche erstellt.
1. Aufnahmebedingungen
Um den Campingplatz zu betreten und sich dort aufzuhalten, muss man vom Betreiber dazu berechtigt worden sein. Dieser ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand und die Ordnung auf dem Campingplatz sowie für die Einhaltung dieser Platzordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet die Anerkennung der Bestimmungen dieser Platzordnung und die Verpflichtung, sie einzuhalten.
Niemand darf dort seinen Wohnsitz nehmen.
2. Öffnungszeiten
Die Rezeption ist täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Die Terrasse ist von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 22.00 Uhr zugänglich.
3. Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit deren schriftlicher Erlaubnis aufgenommen.
Gemäß Artikel R. 611-35 des französischen Gesetzbuchs über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht (code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile) muss der Betreiber jeden Gast ausländischer Staatsangehörigkeit bei der Ankunft einen individuellen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben lassen. Darauf müssen insbesondere angegeben sein:
- Name und Vornamen;
- Geburtsdatum und -ort;
- Staatsangehörigkeit;
- gewöhnlicher Wohnsitz.
Kinder unter 15 Jahren können auf dem Meldeschein eines Elternteils eingetragen werden.
4. Aufstellen
Die Campingunterkunft und die Campingausrüstung müssen auf dem vom Betreiber zugewiesenen Stellplatz aufgestellt werden. Pro Stellplatz ist nur ein Auto erlaubt.
5. Rezeption
An der Rezeption erhalten Sie alle Auskünfte über die Leistungen des Campingplatzes, Informationen über Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, touristische Sehenswürdigkeiten der Umgebung sowie verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen können.
6. Mietunterkünfte
Ihr Empfang erfolgt von 15.00 bis 18.30 Uhr. Bei späterer Ankunft geben Sie uns bitte im Laufe des Tages Bescheid, damit wir uns darauf einstellen können. Die Abreise muss vor 11.00 Uhr erfolgen. Danach wird eine Halbtagespauschale berechnet.
Für die Unterkünfte wird eine Kaution von 150 € verlangt, davon 35 € Kaution für die Reinigung (200 €, davon 70 € Kaution für die Reinigung, bei Unterkünften mit eigenen Sanitäranlagen); sie wird Ihnen bei der Abreise nach der Abnahme zurückgegeben.
Die verfügbare Leistung beträgt 10 A (2.200 Watt). Geräte mit höherem Leistungsbedarf (Haartrockner, Elektrogrills, elektrische Planchas und Wasserkocher) dürfen nicht benutzt werden. Bitte trennen Sie die von uns angeschlossenen Geräte nicht vom Strom und schalten Sie den Kühlschrank nicht aus. Zum Schutz der Gesundheit aller bitten wir Sie, nur im Freien zu rauchen (nicht auf dem Spielplatz) und keine Zigarettenkippen auf den Boden zu werfen.
7. Abreise
Die Preise hängen am Eingang des Campingplatzes, an der Rezeption und in den Sanitäranlagen aus. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, der Rezeption ihre Abreise am Vortag mitzuteilen und ihre Rechnung zu begleichen. Camper, die vor Öffnung der Rezeption abreisen möchten, müssen ihre Gebühren am Vortag bezahlen. Ebenso zahlen Camper, die nur eine Nacht auf dem Campingplatz verbringen, bei ihrer Ankunft. Bei einem längeren Aufenthalt wird eine Anzahlung verlangt, und die Rechnung wird alle 10 Tage abgeschlossen.
8. Ruhe
Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, jeden Lärm und alle Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Audiogeräte sind entsprechend leise einzustellen. Autotüren und Kofferräume sind so leise wie möglich zu schließen. Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr muss völlige Ruhe herrschen. Während dieser Zeit ist kein Fahrzeugverkehr erlaubt. Der Betreiber kann jedoch ausnahmsweise eine Feier gestatten.
9. Haustiere
- Ein oder zwei Tiere (Hund oder Katze) sind pro Stellplatz erlaubt, gegen Vorlage eines aktuellen Impfpasses. In den meisten Unterkünften sind sie auf Anfrage gegen einen Zuschlag von 4 €/Nacht erlaubt.
- Hunde der Kategorien 1 und 2 sowie exotische Heimtiere (NAC) werden auf dem Campingplatz nicht aufgenommen.
- Tiere dürfen niemals frei herumlaufen. Sie dürfen in Abwesenheit ihrer Halter, die zivilrechtlich für sie haften, nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt.
- Tiere müssen auf dem Campingplatz, auf der Terrasse und am Flussufer an der Leine geführt werden.
- Tierhalter sorgen dafür, die Hinterlassenschaften ihres Tieres auf dem Campingplatz und am Flussufer aufzusammeln und es zum Verrichten seiner Notdurft außerhalb des Campinggeländes auszuführen.
- Sie achten darauf, dass es die Nachbarn nicht durch Bellen stört. Tiere dürfen nicht in der Nähe der Sanitäranlagen, des Spielplatzes usw. angebunden bleiben.
- Am Flussufer wird geduldet, dass Hunde im Wasser toben, unter der Verantwortung ihres Halters und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Hund sich sozialverträglich verhält und keine Gefahr für die Urlauber darstellt, und nur dann, wenn am Flussufer nicht viel Betrieb ist.
10. Besucher
Nach Genehmigung durch den Betreiber können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf dem Campingplatz zugelassen werden. Der Camper, der sie empfängt, muss eine Gebühr entrichten, sofern der Besucher Zugang zu den Leistungen und Einrichtungen des Campingplatzes hat. Diese Gebühr hängt am Eingang des Campingplatzes, an der Rezeption und in den Sanitäranlagen aus.
Verbringt diese Person eine oder mehrere Nächte, gilt der jeweils gültige Tarif „Camper“. Autos von Besuchern sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
11. Fahrzeugverkehr und Parken
Auf dem Campingplatz ist die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt. Fahren ist zwischen 7.00 und 23.00 Uhr möglich. Das Parken auf freien Stellplätzen ist verboten und darf weder den Verkehr behindern noch neu ankommende Gäste am Aufstellen hindern. Für jedes zusätzliche Auto gilt der gültige Tarif.
12. Pflege und Erscheinungsbild der Anlagen
Jeder hat alles zu unterlassen, was der Sauberkeit, der Hygiene und dem Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Anlagen, insbesondere der Sanitäranlagen, schaden könnte.
Abwasser. Camper müssen ihr Abwasser in den dafür vorgesehenen Anlagen entleeren. Es ist strengstens verboten, irgendetwas in den Fluss, auf die Wege oder auf die Parkplätze zu entleeren.
Chemietoilette. Die Kassetten werden im dafür vorgesehenen Raum entleert.
Abfall. Hausmüll und sonstige Abfälle jeder Art müssen in geschlossenen Säcken in die Container am Eingang des Campingplatzes gegeben werden. Wir bitten Sie, keine Flaschen oder anderen Abfall auf dem Stellplatz anzusammeln. Sperrmüll und große Verpackungskartons bringen Sie bitte selbst zu einem Wertstoffhof. Ein Komposter steht Ihnen neben den Müllcontainern zur Verfügung.
Sanitäranlagen. Zum Wohl aller bitten wir Sie, die Sanitäranlagen so sauber zu hinterlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Eltern müssen ihre kleinen Kinder dorthin begleiten. Bitte werfen Sie nichts in die Toiletten, was die Leitungen verstopfen könnte, und melden Sie uns jede verstopfte Toilette. Nach Gebrauch sind die Spülbecken zu reinigen und das Sieb von allen Resten zu leeren. Die kleinen Mülleimer sind nur für kleine Abfälle vom Abwasch und aus den Duschen bestimmt. Der Babybereich ist ausschließlich der Körperpflege von Kleinkindern vorbehalten.
Rücksicht auf das Gelände. Pflanzungen und Blumenschmuck sind zu schonen. Es ist verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder etwas anzupflanzen. Es ist nicht gestattet, den Stellplatz mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben. Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Geländes oder der Anlagen des Campingplatzes geht zu Lasten des Verursachers. Camper sammeln täglich ihre Papiere und Zigarettenkippen auf. Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz ist in dem Zustand zu halten, in dem der Camper ihn bei seiner Ankunft vorgefunden hat; Müllsäcke und sonstige Abfälle sind zu entfernen.
13. Sicherheit
Brand. Grills, offene Feuer und Lagerfeuer (Holz, Holzkohle usw.) sind auf dem Campingplatz und am Flussufer strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Betriebszustand gehalten und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen benutzt werden. Spiritus- oder Benzinkocher sind ausdrücklich verboten. Im Brandfall ist sofort die Leitung zu benachrichtigen. Die Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption.
Es ist verboten, ein Elektrofahrzeug auf dem Campingplatz oder in einer Mietunterkunft aufzuladen.
Hochwasser. Bei Hochwasser fordert Sie ein akustisches Alarmsignal auf, Ihre Unterkunft sofort zu verlassen und sich zum Sammelpunkt an der Rezeption des Campingplatzes zu begeben.
Diebstahl. Der Campingplatz haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Schäden oder Beschädigung persönlicher Gegenstände oder Fahrzeuge während oder nach einem Aufenthalt. Die Leitung hat jedoch eine allgemeine Aufsichtspflicht über den Campingplatz. Der Camper bleibt für seine eigene Ausrüstung verantwortlich und muss dem Verantwortlichen die Anwesenheit jeder verdächtigen Person melden. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen.
14. Spiele
In der Nähe der Anlagen dürfen keine gewaltsamen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Kinder müssen stets von ihren Eltern beaufsichtigt werden.
15. Aushang
Diese Platzordnung hängt am Eingang des Campingplatzes, an der Rezeption und in den Sanitäranlagen aus. Sie wird jedem Gast auf Anfrage ausgehändigt. Die Klassifizierungskategorie mit dem Vermerk Tourismus oder Freizeit sowie die Anzahl der Tourismus- oder Freizeitstellplätze sind ausgehängt. Die Preise der verschiedenen Leistungen werden den Gästen mitgeteilt und können an der Rezeption eingesehen werden.
16. Abstellen unbenutzter Ausrüstung
Unbenutzte Ausrüstung darf nur mit Zustimmung der Leitung und nur auf dem zugewiesenen Platz auf dem Gelände zurückgelassen werden. Diese Leistung kann kostenpflichtig sein.
17. Verstöße gegen die Platzordnung
Stört ein Gast den Aufenthalt der anderen Nutzer oder hält er diese Platzordnung nicht ein, fordert der Betreiber ihn auf, die Störung zu beenden. Kommt diese Person dem nicht sofort nach, kann der Betreiber sie auffordern, das Gelände zu verlassen. Bei einer Straftat kann der Betreiber die Polizei hinzuziehen.

